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Liebe Angehörige, liebe Besucher*innen,

am 01.03.2023 ist die erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung in Kraft getreten.

Damit ist die Test- und Maskenpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen inkl. Sozialstationen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen ausgesetzt.

Ebenso wird die Testpflicht für Besucher:innen in den o.g. Einrichtungen ausgesetzt.

Besucher:innen müssen aber weiterhin eine Atemschutzmaske tragen (FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske).