Liebe Angehörige, liebe Besucher*innen,
am 01.03.2023 ist die erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung in Kraft getreten.
Damit ist die Test- und Maskenpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen inkl. Sozialstationen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen ausgesetzt.
Ebenso wird die Testpflicht für Besucher:innen in den o.g. Einrichtungen ausgesetzt.
Besucher:innen müssen aber weiterhin eine Atemschutzmaske tragen (FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske).